Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie Ihren Beruf aufgrund gesundheitlichen Gründen
zu über 50 % nicht mehr ausüben können, zahlt Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung
(BUR) eine vereinbarte Rente, die Ihnen auch nach einem Unfall oder einer
Krankheit den gewohnten Lebensstandard sichert. Dieses Problem haben Selbständige,
Freiberufler und Arbeitnehmer.
Wenn Sie Ihren Lebensstandard bis zum Rentenalter absichern wollen, können
Sie die BUR zusammen mit einer Lebens-, Renten- und Risikolebensversicherung
als Zusatzprodukt abschließen. Nur ca. 25 Gesellschaften bieten die
BUR als Einzelversicherung an. Gerne erstellen wir Ihnen einen kostenlosen
Vergleich dieser Gesellschaften. Seit 01. Januar 2001 gibt es die Berufsunfähigkeit
in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte, die vor
dem 02. Januar 1961 geboren sind und nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung
bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI ! Somit haben nach 1961 geborene
Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung trotz Beitragszahlung. Hier ist private Vorsorge unabdingbar.
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